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Sportstättenordnung ab 31.08.2020

Steffen Waldmann
07. September 2020
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Auf Grundlage der Festlegung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 25.08.2020 sind nachfolgende Auflagen vorgeschrieben und durch unser Hygienekonzept umzusetzen. Mit Betreten der MSV-Sportstätten akzeptieren unsere Vereinsmitglieder sowie Gäste diese Regelungen und halten sich daran.

Grundregeln für die Nutzung der MSV-Sportstätten:
  • Der Zutritt ist ausschließlich Personen ohne COVID-19-verdächtigen Symptomen gestattet.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist, wo immer möglich, einzuhalten.
  • Sportwettkämpfe mit Publikum sind bis 50 Personen genehmigungsfrei erlaubt. Gleiches gilt für Vereinsfeiern.
  • Bei Wettkämpfen mit Publikum ist auf den Mindestabstand zu achten. Wird der Mindestabstand regelmäßig unterschritten, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Kantinenvorraum bei Punktspielen).
  • Das Training ist so zu gestalten, das der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird.
  • Mannschafts- und Kontaktsportarten sind gestattet.
  • Vor Betreten des Innenbereichs ist Handdesinfektion Pflicht.
  • Umkleide- und Duschräume können unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung genutzt werden, ggf. ist eine Splittung der Trainingsgruppen durchzuführen (Einhaltung der vorgegebenen Personenzahl). Vor Beendigung des Trainings/Verlassen dieser Räume sind Kontaktflächen zu reinigen. Desinfektionsmittel steht bereit. Das ist in die aushängenden Listen einzutragen. Verantwortlich ist der Übungsleiter.
  • Sportgeräte die in der Sportstätte verbleiben, sind durch die Nutzer nach dem Training zu reinigen.
  • Sportartspezifische Regelungen (DOSB Richtlinie) sind zusätzlich zu beachten.
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Artikel von der Geschäftsstelle