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Corona-Schutz-Verordnung ab 02.11.2020

Steffen Waldmann
02. November 2020
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Liebe Sportfreunde,
leider treffen uns die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der CORONA-Pandemie schon wieder hart. Ihr habt es sicherlich schon mitbekommen, dass die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder einen umfangreichen Maßnahme Katalog zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen haben. Diese Regelungen wurden durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit der dazugehörigen Allgemeinverfügung jeweils vom 30.10.2020 zum 02.11.2020 in Kraft gesetzt.

Unser Vereinssport ist leider von diesen Regelungen stark betroffen, vor allem durch die Schließung der Sportstätten lt. § 4 SächsCoronaSchVO („Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs…“). Dazu zählen:

  • Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises Bautzen
  • Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Bautzen
  • Sparkassen-MSV-Sportpark und MSV-Sportforum (Boxhalle)

Somit können alle Sportgruppen des MSV Bautzen 04 e.V. keinen Trainings- und Wettkampfbetrieb ausüben. Dies gilt voraussichtlich bis 30.11.2020. Diese erneute Einstellung unseres kompletten Sportbetriebes trifft uns sehr hart. Leider berücksichtigt dieser Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten unseres Vereins, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten dazu beigetragen hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.

Schaut bitte in den nächsten Tagen immer wieder auf unsere Website. Wir werden stets versuchen, Euch auf dem laufenden zu halten. Bleibt gesund und dem MSV Bautzen 04 e.V. stets wohlgesonnen.

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Artikel von der Geschäftsstelle